Informationen für Patienten

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Grundlage der Behandlung ist eine ärztliche Überweisung, eine sogenannte Heilmittelverordnung. Auf dieser vermerkt der Arzt unter anderem, welche Diagnose er gestellt hat, die Behandlungsdauer (i.d.R. 30,45 oder 60 Minuten) und wie häufig die logopädische Therapie stattfinden soll. Meist finden die Behandlungen 1-2x wöchentlich statt, bei ganz akuten Erkrankungen der Stimme oder des Schluckens kann die Frequenz auch höher sein.

Bei Patienten, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, kann der Arzt die logopädische Therapie auch als Hausbesuch verordnen.





Wie geht es los?

Zum ersten Termin bei uns bringen Sie bitte die Heilmittelverordnung mit, Ihre Chipkarte benötigen Sie nicht.

Zu Beginn führen wir eine detaillierte logopädische Diagnostik durch. Außerdem nehmen wir uns Zeit für ein Gespräch mit Ihnen, in dem wir möglichst viel über die Vorgeschichte in Erfahrung bringen und gemeinsam überlegen, welche Ziele wir anstreben wollen. Sollten Sie weitere Informationen zu Ihrer Erkrankung oder Vorbefunde haben, können Sie diese gerne zu diesem ersten Gespräch mitbringen.

Anhand der gesammelten Informationen erstellen wir einen individuellen Therapieplan.

Erst dann beginnt die eigentliche Behandlung. Diese kann manchmal nach 10 Behandlungseinheiten schon erfolgreich beendet werden, oft sind aber Folgeverordnungen notwendig. In diesem Fall bekommt der Arzt von uns einen Therapiebericht, in dem wir schildern, was bisher erarbeitet wurde und eine Empfehlung abgeben, wie es weitergehen soll.



Folgende Ärzte können Heilmittelverordnungen für Logopädie ausstellen:

  • Kinderärzte und Pädaudiologen
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • HNO-Ärzte und Phoniater
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden
  • Allgemeinärzte
  • Neurologen


Bitte beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung ab dem Ausstellungsdatum nur 28 Tage gültig ist, es sei denn, der Arzt vermerkt etwas anderes.



Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die Kosten einer ärztlich verordneten logopädischen Behandlung übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Erwachsene haben dabei einen Eigenanteil von 10% zu leisten, hinzu kommt pro Verordnung eine Gebühr in Höhe von 10€. Dies ist deutschlandweit bei allen gesetzlichen Krankenkassen und in allen logopädischen Praxen gleich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht möglich, bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse. Für Kinder werden die Kosten zu 100% von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten der ärztlich verordneten logopädischen Therapie in der Regel ebenfalls. Im Einzelfall empfehlen wir jedoch, dies vorher mit Ihrer Versicherung abzuklären. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen zu diesem Zweck auch einen Kostenvoranschlag.



 
 
 
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